Stefan Grass
Leiter des Komitees Olympia-kritisches Graubünden
2019: Kaum jemand möchte noch Olympische Winterspiele. Das liegt auch an einem harten Gegner aus der Schweiz.
2018: Seit den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 zeigt sich die fehlende Sinnhaftigkeit von solchen Sportgrossveranstaltungen im Alpenraum. Stefan Grass, Leiter des Komitees Olympiakritisches Graubünden, der seit 18 Jahren die Kandidaturen für Olympische Winterspiele in Graubünden für 2010, 2014, 2022 und 2026 erfolgreich bekämpfte, zieht Bilanz.
2018: Stefan Grass hat die Kandidatur für Olympische Spiele in Graubünden gebodigt. Jetzt soll er Sion 2026 verhindern.
Mauspfeil auf dem Titel zeigt Medium, Datum und Lead:
16.09.2024
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung, keine Strategische Umweltprüfung, Ignorieren offizieller Einsprüche und Schutzbestimmungen, Planen im Lawinenschutzgebiet, laxes Prüfen von alternativen Standorten und explodierende Kosten: Olympia macht das alles möglich, auch auf Kosten geschützten alpinen Waldes. Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben haben der Heimatpflegeverband Südtirol, Dachverband für Natur und Umweltschutz, Mountain Wilderness und Climate Action South Tyrol gemeinsam mit dem Umweltring Pustertal Rekurs gegen das geplante Olympia-Speicherbecken in Antholz eingelegt.
Das
geplante Becken, mit einem Volumen von 31.500 Kubikmetern, würde das
Landschaftsbild im hinteren Antholzertal erheblich beeinträchtigen.
Zusätzlich soll ein großer Lawinenschutzdamm errichtet werden, da sich
der Standort in einer Gefahrenzone befindet. Trotz zahlreicher
Einsprüche von Bürgern und Umweltverbänden sowie Alternativen mit
weniger gravierenden Eingriffen wurde das Projekt durch die
Landesregierung und die Gemeinde Rasen-Antholz vorangetrieben.
Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und fehlende Strategische Umweltprüfung (SUP)
Bei
Projekten wie im vorliegenden Fall muss laut Landesgesetzgebung eine
Vorprüfung für eine Strategische Umweltprüfung gemacht werden. Im Falle
der Ausweisung eines Sondernutzungsgebiets für das geplante
Speicherbecken wurde das allerdings nicht gemacht, sondern einfach
lapidar die Empfehlung des Technikers des Projektwerbers, es sei keine
Strategische Umweltprüfung notwendig, ohne weitere Prüfung übernommen.
Dabei wäre bei genauerer Durchsicht der technischen Unterlagen
wahrscheinlich nicht nur eine SUP, sondern sogar eine
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt selbst notwendig.
Einsprüche besorgter Bürgerinnen und Bürger und der Umweltverbände werden ignoriert
Kritisch
zu sehen ist vor allem auch der Umgang der Gemeinde Rasen-Antholz mit
offiziellen Einsprüchen besorgter Bürgerinnen und Bürger und der
Umweltverbände. Sie wurden entweder damit abgetan, dass das Projekt
aufgrund der olympischen Winterspiele ganz einfach notwendig sei, oder,
trotz fristgerechter Einreichung, als „zu spät“ zurückgewiesen. Dieser
fragwürdige Umgang mit Bürgerrechten führte sogar zum Einschreiten der
Volksanwältin und zu einem Rundschreiben des Gemeindenverbandes.
Laxe Prüfung der Alternativen und Umgehung der Schutzbestimmungen
Dass
es Alternativen zum geplanten Speicherbecken im Wald gibt, ist sogar in
den Projektunterlagen nachzulesen. Auch, dass sie nie wirklich in
Betracht gezogen wurden wird aus denselben Unterlagen klar. Wenn zum
Beispiel das Kriterium „Gefahrenzonen“ lediglich als gering negativ
eingeschätzt wird, obwohl sich der geplante Standort zum Großteil in
einer Lawinengefahrenzone befindet und deshalb mit einem
Lawinenschutzdamm gesichert werden müsste, so ist die Diskrepanz
offensichtlich. Dazu kommt noch, dass das geplante Projekt in mehreren
Punkten unvereinbar mit dem Landschaftsschutzgesetz, dem Landschaftsplan
der Gemeinde Rasen-Antholz und vor allem auch dem Landesklimaplan 2040
ist.
Der geplante Eingriff steht im Widerspruch zur Idee „nachhaltiger“ Olympiaspiele
Zu
Beginn der Planungen für Olympia 2026 wurde mehrfach betont, dass für
Olympia keine neuen Infrastrukturen und keine Zerstörung von
naturbelassenen Landschaften notwendig sei. Mit der Investition von über
50 Millionen Euro in den Neubau des Biathlonzentrums wurde dieser
Grundsatz zwar schon verworfen, doch die Umweltverbände betonen: „Die
Anlage eines Speicherbeckens mit Schutzwall in einem naturbelassenen
Ökosystem steht dem für die olympischen Winterspiele wiederholt betonten
Gedanken der Nachhaltigkeit diametral entgegen. Will man die Idee
„nachhaltiger Spiele“ nicht gänzlich verwerfen so muss dieses Projekt
eingestampft werden.“
Der Rekurs der Umweltverbände, vertreten von RA
Dr. Ulrike Vent, wurde am 11.09.2024 an die Verwaltungsbehörden
zugestellt. Die Entscheidung liegt nun beim Verwaltungsgericht Bozen.