CIPRA Schweiz zusammen mit CIPRA International kritisiert "Switzerland 2038"
Der Bündner Umwelt-dachverband kritisiert die erneute Kandidatur für 2038
Aktuelles zu "2038":
Kaspar Schuler
Präsident CIPRA Schweiz und Umwelt Graubünden
(Vereinigung Bündner Umweltorganisationen vbu)
+41 (0)79 702 86 52
kaspar.schuler@umwelt-graubuenden.ch
Manuel Herrmann
Geschäftsleiter CIPRA Schweiz
+41 (0)78 765 61 16
manuel.herrmann@cipra.org
20 Jahre "Olympia Nein":
Stefan Grass
Leiter von 2000 bis 2022 des Komitees Olympia-kritisches Graubünden
2019: Kaum jemand möchte noch Olympische Winterspiele. Das liegt auch an einem harten Gegner aus der Schweiz.
2018: Seit den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 zeigt sich die fehlende Sinnhaftigkeit von solchen Sportgrossveranstaltungen im Alpenraum. Stefan Grass, Leiter des Komitees Olympiakritisches Graubünden, der seit 18 Jahren die Kandidaturen für Olympische Winterspiele in Graubünden für 2010, 2014, 2022 und 2026 erfolgreich bekämpfte, zieht Bilanz.
Mauspfeil auf dem Titel zeigt Medium, Datum und Lead:
11.08.2026
Die Winterspiele 2038 sollen in der Schweiz stattfinden. CIPRA steht der Durchführung sehr kritisch gegenüber. Das Parlament darf den IOC-Versprechen nicht blind vertrauen und der Naivität des Bundesrats nicht folgen. Es muss der Kandidatur Leitplanken setzen, Kompensationen für Umwelt- und Klimaschäden einfordern und der Bevölkerung eine Mitsprache über ein Referendum ermöglichen.
Am
13. und 14. August 2026 berät die Kommission für Wissenschaft, Bildung
und Kultur des Nationalrats (WBK-N) über die Unterstützung der
Winterspiele 2038 in der Schweiz.
Nachhaltige Spiele bleiben eine reine Behauptung
Da Winterspiele im Alpenraum als politisch nicht mehr durchführbar galten, wirbt das IOC seit einigen Jahren mit dem Versprechen nachhaltiger Spiele. Die Realität sieht anders aus: So waren die Winterspiele von Mailand-Cortina 2026 geprägt von Eingriffen in sensible Naturräume und massive Kostensteigerungen.
Die Schweizer Kandidatur verspricht ebenfalls dezentrale und nachhaltige Spiele. Doch auch in der Schweiz werden sie erhebliche CO₂-Emissionen, Eingriffe in Natur und Landschaft sowie weitere Umweltbelastungen verursachen. Die negativen Auswirkungen werden weit über die Dauer der Spiele hinausreichen.
Die
durch den Bundesrat vorgeschlagene Vermächtnisstrategie genügt nicht.
Sie muss durch eine verbindliche Kompensationsstrategie ergänzt werden.
Bund, Kantone und das IOC müssen verpflichtet werden, unvermeidbare
Schäden an Natur, Landschaft und Klima durch ein oder mehrere
substanzielle Naturvermächtnisse auszugleichen. Diese Verpflichtung ist
im Planungsbeschluss verbindlich festzuschreiben.
Keine Aushebelung Schweizer Gesetze für Olympia
In der
Vorbereitung der Winterspiele in Mailand und Cortina wurden
Umweltgesetze ausgehebelt. Das Parlament hat dafür zu sorgen, dass die
Spiele weder zu Umgehungen und Ausnahmen des Umweltrechts noch zu einer
Beschleunigung von Bewilligungsverfahren führen. Das Natur-, Umwelt- und
Raumplanungsrecht sowie die Verpflichtungen aus der Alpenkonvention
sind uneingeschränkt einzuhalten. Im Planungsbeschluss muss deshalb
festgehalten werden, dass neben Umweltvorschriften auch sämtliche
Gesetze, Bewilligungsverfahren, Fristen und Rechtsmittel uneingeschränkt
gelten.
Debatte und nationales Referendum
Olympische Winterspiele sind ein Generationenprojekt von nationaler Tragweite. Die Kandidaturen der letzten Jahre scheiterten in der Schweiz alle an der Urne. Der Bundesrat möchte ein Referendum verunmöglichen und begründet dies mit dem im Vergleich geringeren finanziellen Beitrag des Bundes. Angesichts der Reputationsrisiken sowie der Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Landschaft unterscheidet sich die Kandidatur nicht von den vor dem Volk gescheiterten Projekten. Durch die dezentrale Austragung sind zahlreiche Regionen und mehr Menschen als in den früheren Kandidaturen betroffen.
Bereits
mit der verkürzten Vernehmlassungsfrist hat der Bundesrat die
öffentliche Mitsprache eingeschränkt. Gemäss Artikel 28 des
Parlamentsgesetzes ist bei Beschlüssen von erheblicher Tragweite
grundsätzlich ein referendumsfähiger Bundesbeschluss vorzusehen. Bei
einem Projekt dieser Grössenordnung darf eine nationale Debatte nicht
verhindert werden. Der Planungsbeschluss ist deshalb dem fakultativen
Referendum zu unterstellen.
Das Parlament trägt Verantwortung
Die Botschaft des Bundesrats ist von grosser Naivität geprägt. Zentrale Risiken und offene Fragen werden ausgeblendet. Gleichzeitig sollen erhebliche finanzielle und sicherheitspolitische Lasten auf Kantone, Gemeinden und private Akteurinnen und Akteure abgewälzt werden.
Der Bund trägt eine grosse politische Mitverantwortung für das Gelingen des Projekts. Es ist verantwortungslos, die Risiken kleinzureden. Das Parlament ist gefordert, seine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen, Leitplanken zu beschliessen und im Rahmen der Debatte die Informationen einzufordern, bevor über die Unterstützung der Kandidatur entschieden wird.
Rückfragen sind zu richten an:
Manuel Herrmann, Geschäftsleiter CIPRA Schweiz, 078 765 61 16, manuel.herrmann@cipra.org