CIPRA Schweiz zusammen mit CIPRA International kritisiert "Switzerland 2038"
Der Bündner Umwelt-dachverband kritisiert die erneute Kandidatur für 2038
Aktuelles zu "2038":
Kaspar Schuler
Präsident CIPRA Schweiz und Umwelt Graubünden
(Vereinigung Bündner Umweltorganisationen vbu)
+41 (0)79 702 86 52
schuler.kaspar@cipra.org
Manuel Herrmann
Geschäftsleiter CIPRA Schweiz
+41 (0)78 765 61 16
manuel.herrmann@cipra.org
20 Jahre "Olympia Nein":
Stefan Grass
Leiter von 2000 bis 2022 des Komitees Olympia-kritisches Graubünden
2019: Kaum jemand möchte noch Olympische Winterspiele. Das liegt auch an einem harten Gegner aus der Schweiz.
2018: Seit den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 zeigt sich die fehlende Sinnhaftigkeit von solchen Sportgrossveranstaltungen im Alpenraum. Stefan Grass, Leiter des Komitees Olympiakritisches Graubünden, der seit 18 Jahren die Kandidaturen für Olympische Winterspiele in Graubünden für 2010, 2014, 2022 und 2026 erfolgreich bekämpfte, zieht Bilanz.
Mauspfeil auf dem Titel zeigt Medium, Datum und Lead:
22.10.2026
In Graubünden kommt es zu keiner dritten Volksabstimmung wegen der geplanten Olympia-Kandidatur der Schweiz für 2038. Die Bündner Regierung sieht keinen Grund dazu. (Die Südostschweiz)
Das Volk in Graubünden hat in Sachen Olympia 2038 nichts zu sagen.
Zumindest nicht, ob die Schweiz kandidieren soll oder nicht. Dies hat
die Bündner Regierung in einer Fragestunde am Mittwoch,
21. Oktober, erklärt. Eine Schweizer Kandidatur für die Austragung von
Olympia 2038 sei nicht mit den bisher diskutierten Olympia-Kandidaturen
von Graubünden vergleichbar, erklärte der zuständige Bündner
Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte). Diese Aussage tätigte er vor dem
Hintergrund, dass die Bündner Stimmbevölkerung sich bereits zweimal
gegen Olympia-Projekte ausgesprochen hatte – sowohl 2013 für die
Austragung 2022 als auch 2017 für die Austragung 2026. SP-Grossrätin
Julia Müller wollte deshalb wissen, ob die Regierung bereit sei,
finanzielle Beiträge einer Volksabstimmung zu unterstellen.
Caduff entgegnete, dass es sich dieses Mal um eine nationale
Kandidatur handle, die durch eine private Trägerschaft getragen und von
der öffentlichen Hand unterstützt werde. «Deshalb ergibt sich keine
Notwendigkeit einer Volksabstimmung in Graubünden.»
Parlament ist zuständig
Allfällige Unterstützungsleistungen des Kantons – beispielsweise für
die öffentliche Sicherheit oder Veranstaltungs- und
Infrastrukturförderungen – seien gebundene Ausgaben und würden nicht dem
fakultativen Referendum unterliegen. Stattdessen lägen diese Ausgaben
in der abschliessenden Kompetenz des Bündner Parlaments.
Der Kanton werde sich auch nicht direkt am Durchführungsbudget für
die Olympischen Spiele beteiligen, sondern indirekt, indem er den
Bündner Standortgemeinden einen Veranstaltungsbeitrag in Aussicht
gestellt habe. Graubünden gehe – wie auch die anderen Kantone, der Bund
und die Gemeinden – keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem
allfälligen Defizit ein, welches die privat finanzierte Defizitgarantie
in der Höhe von 200 Millionen Franken übersteige.
In Graubünden sollen die olympischen Disziplinen Biathlon auf der
Lenzerheide sowie Freestyle, Bob, Skeleton und Rodel im Engadin
durchgeführt werden.